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IM WÄRMEBEDARFSAUSWEIS BZW. ENERGIEBEDARFSAUSWEIS SIND DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DER RECHNERISCHEN NACHWEISE DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG ZUSAMMENGEFASST. ER SOLL AUCH LAIEN ERMÖGLICHEN, DEN WÄRMESCHUTZ EINES GEBÄUDES ZU BEURTEILEN.
ER BESCHREIBT, WIEVIEL HEIZWÄRME DAS GEBÄUDE RECHNERISCH IM JAHR BENÖTIGT. DER IN IHM ANGEGEBENE, SOGENANNTE JAHRESHEIZWÄRMEBEDARF WIRD PRO QUADRATMETER WOHNFLÄCHE ANGEGEBEN. DER WÄRMEBEDARFSAUSWEIS IST KÄUFERN, MIETERN UND SONSTIGEN NUTZUNGSBERECHTIGTEN EINES GEBÄUDES AUF ANFORDERUNG ZUR EINSICHTNAHME ZUGÄNGLICH ZU MACHEN.
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