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Allgemeines
Abgasanlage, die nicht rußbrandbeständig sein muss. An diese nicht rußbrandbeständige Abgasleitung dürfen nur
Feuerstätten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe (Heizöl EI, Erdgas, Flüssiggas) angeschlossen werden,
da in der Regel bei dem Betrieb dieser Feuerstätten kein Ruß anfällt.
Quellen
www.schiedel.de

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